Allgemeine Geschäftsbedingungen

– LeadFactory GmbH –

    1. Geltungsbereich, ausschließliche Geltung

      1.1
      Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Vertragsbeziehungen der nachfolgenden drei Unternehmen

      Leadfactory GmbH, Papenreye 53, D-22453 Hamburg,
      Leadfactory BV, Keizersgracht 482, NL-1017 EG Amsterdam
      Business.today Network GmbH, Papenreye 53, D-224523 Hamburg

      (nachfolgend „LeadFactory“ genannt) für den Auftraggeber durchgeführten Kampagnen im Sinne von Ziffer 2.

      1.2
      Anderslautende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit. Eine mögliche Annahme von Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eine Abweichung von diesen AGB bedarf immer der Schriftform (§ 126 BGB). Mit der erstmaligen Einbeziehung dieser AGB erkennt der Auftraggeber diese auch für alle weiteren Vertragsverhältnisse in der jeweils aktuellen Fassung als vereinbart an. Die LeadFactory wird dem Auftraggeber die jeweils aktuelle Fassung der AGB auf erste Anforderung unentgeltlich zur Verfügung stellen. Daneben sind die jeweils aktuellen AGB jederzeit unter www.www.leadfactory.com/AGB abrufbar.
      1.3
      Die auf www.leadfactory.com angebotenen Leistungen stehen nur Unternehmen zu Verfügung. Mit dem Vertragsabschluss bestätigen die Auftraggeber ausschließlich mit gewerblich Absichten zu handeln.

    2. Kampagnen

      „Kampagnen“ im Sinne dieser AGB sind alle im Rahmen der Durchführung von Online-Marketing buchbaren Leistungen der LeadFactory, wie beispielsweise Banner-Werbung, Produkt- und Firmeneinträge (in speziellen B2B-Verzeichnissen), Sponsoring- oder E-Mail-Kampagnen, Webcasts, Webvideo, Whitepaper sowie weitere Download- oder Streaming-Angebote (sofern jeweils aktuell angeboten).

    3. Vertragsschluss

      3.1
      Der Auftraggeber gibt eine schriftliche (E-Mail, Fax ausreichend) Anfrage für die Durchführung einer Kampagne ab und bekundet hiermit sein Interesse an den unter www.leadfactory.com angebotenen Leistungen. LeadFactory wird dem Auftraggeber daraufhin die Möglichkeiten der Leistungserbringung übermitteln. Der Kunde kann dies mit einer Unterschrift bestätigen, was aber noch nicht zu einem Vertragsabschluss führt. Erst im Anschluss wird dem Kunden ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages übermittelt (Leistungsbestätigung). Dieses Angebot kann der Auftragnehmer durch die vereinbarte Zuarbeit (Lieferung von Content oder Mitwirkung an der Content-Erstellung) annehmen, was zum Vertragsschluss führt. Das Angebot gilt auch als angenommen, wenn die Zuarbeit durch Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers erfolgt. Mündliche oder fernmündliche Erklärungen sind rechtlich unverbindlich und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung seitens der LeadFactory.
      3.2
      Angebote der LeadFactory sind freibleibend.
      3.3
      Skizzen, Zeichnungen, Abbildungen, Mustervorlagen oder sonstige Leistungsdaten der LeadFactory sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
      3.4
      Auftraggeber der LeadFactory und damit Vertragspartner ist entweder eine vom Werbetreibenden beauftragte Agentur oder der Werbungtreibende selbst (Direktkunde).
      Agenturen schließen den Vertrag im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ab. Das Vertragsverhältnis mit den Werbungtreibenden, insbesondere in Bezug auf die Preisgestaltung, Abrechnung und sonstigen Konditionen, liegt dann in alleiniger Verantwortung der Agentur.
      Ein Vertragsverhältnis zwischen dem Werbungtreibenden und der LeadFactory besteht nur bei unmittelbarer Beauftragung als Direktkunde oder ausnahmsweise für den Fall, dass die Agentur offensichtlich als Stellvertreterin für den Werbungtreibenden auftritt. Hierauf hat sie bei Beauftragung schriftlich (E-Mail, Fax ausreichend) unter genauer Angabe des werbungtreibenden Auftraggebers (Firma/Bezeichnung, Anschrift, E-Mail, Telefon, Ansprechpartner) deutlich hinzuweisen. Darüber hinaus ist ein schriftlicher Nachweis der zum Zeitpunkt der Beauftragung bestehenden Bevollmächtigung durch den Werbungtreibenden von der Agentur vorzulegen, aus dem sich auch der Umfang der Bevollmächtigung ergibt.
      3.5
      Mitarbeiter der LeadFactory sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
      3.6
      Leadfactory räumt dem Auftraggeber die folgenden Stornierungsregelung ein:

      Bei einer Stornierung bis 4 Wochen vor Start der Kampagne sind vom Auftraggeber 25 % der Netto-Auftragssumme zu zahlen.
      Bei einer Stornierung bis 1 Woche vor Start der Kampagne sind vom Auftraggeber 50 % der Netto-Auftragssumme zu zahlen.
      Hat die Kampagne bereits begonnen, sind vom Auftraggeber alle bis dahin erbrachten Leistungen (Leads, Mailings, Konfernzseats, Contents und das Setup) sowie 50% des verbleibenden Rest der Netto-Auftragssumme von den Leistungen, die noch nicht erbracht wurden, zu zahlen.

      Entscheidend für den Beginn der Berechnung der Stornobedingungen ist das im Angebot von Leadfactory genannte Datum für den Beginn der Kampagne.

      Macht der Auftraggeber von seiner Stornierungsmöglichkeit Gebrauch, wird der geschlossene Vertrag mit der Zahlung der Stornierungsgebühr einvernehmlich vorzeitig beendet.

      Die Stornierung ist schriftlich auszusprechen, wobei elektronische Kommunikation ausreichend ist.

    4. Verwendung von Leistungen der LeadFactory, Nutzungsrechte

      4.1
      Kommt kein Vertrag zustande, so bleiben alle bereits erbrachten Leistungen der LeadFactory, insbesondere die von LeadFactory erstellten Präsentationsunterlagen und deren Inhalt Eigentum der LeadFactory. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – weiter zu nutzen; er erklärt ausdrücklich, alle im Vorfeld eines Auftrags seitens der LeadFactory zur Verfügung gestellten Unterlagen und sämtliche Kopien hiervon der LeadFactory unaufgefordert auszuhändigen oder – sofern die betreffenden Vertragsunterlagen auch der LeadFactory vorliegen – dauerhaft und unwiederbringlich zu löschen. Werden die im Zuge einer Präsentation an den Auftraggeber von der LeadFactory eingebrachten Ideen und Konzepte nicht für den Auftraggeber verwendet, so ist die LeadFactory berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte vollumfänglich anderweitig zu verwenden.
      4.2
      Die LeadFactory behält sich darüber hinaus alle Rechte – insbesondere Urheberrechte – an von ihr oder durch sie erstellten Leistungen vor. Der Auftraggeber erhält insoweit die zur ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung erforderlichen Rechte an den Leistungen der LeadFactory.
      4.3
      Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen oder anderen Leistungen der LeadFactory an Dritte, sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Zugänglichmachung oder sonstige Verbreitung ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der LeadFactory unzulässig.

    5. Bereitstellung von Material durch den Auftraggeber

      5.1
      Soweit Materialen (Whitepaper etc.) oder sonstige Informationen und Daten („Inhalte“) von der LeadFactory im Rahmen der beauftragten Leistung zu verwenden sind, wird der Auftraggeber der LeadFactory alle erforderlichen Inhalte bis spätestens fünf Werktage vor dem vereinbarten Start der Kampagne vollständig zur Verfügung stellen. Dabei müssen die jeweils aktuellen technischen Anforderungen der LeadFactory zur Lieferung von Inhalten beachtet werden. Sollte aufgrund einer verspäteten oder nicht den technischen Anforderungen entsprechenden Lieferung von Inhalten ein ordnungsgemäßer und termingerechter Start der Kampagne durch die LeadFactory nicht möglich sein, bleibt die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers hiervon unberührt, es sei denn, er hat dies nicht zu vertreten.
      5.2
      Die LeadFactory ist an die Einhaltung etwaig vereinbarter Erfüllungstermine nicht gebunden, wenn sich bei der Verarbeitung des vom Auftraggeber angelieferten Inhalts unvorhergesehene Schwierigkeiten ergeben oder aus sonstigen Gründen, die die LeadFactory nicht zu verantworten hat, eine Frist nicht eingehalten werden kann. Das gilt insbesondere auch dann, wenn das erforderliche Material verspätet oder nicht den technischen Anforderungen entsprechend angeliefert oder nicht rechtzeitig freigegeben wird.

    6. Geheimhaltung

      Die Vertragsparteien werden Daten und Informationen, die ihnen im Rahmen der Vertragsanbahnung bzw. des Vertragsschlusses und der Erbringung der vertragsgemäßen Leistung zugänglich gemacht werden, allein für die Zwecke der Leistungserbringung nutzen und vor einer Kenntnisnahme durch Dritte schützen.

    7. Pflichten des Auftraggebers

      7.1
      Der Auftraggeber wird durch Einsatz geeigneter und auf dem aktuellen Stand der Technik beruhender Schutzprogramme sicherstellen, dass die von ihm übermittelten oder sonst wie bereitgestellten Inhalte frei von schädlichem Code, wie z.B. Viren oder Trojanern, sind.
      7.2
      Der Auftraggeber versichert, die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Rechte an sämtlichen bereitgestellten Inhalten zu besitzen. Dies gilt insbesondere auch für eventuell erforderliche Vereinbarungen mit Verwertungsgesellschaften (bspw. GEMA). Der Auftraggeber versichert ferner, dass hierbei keine Inhalte enthalten sind, die gewaltverherrlichend, sexistisch, pornographisch, nazistisch, jugendgefährdend oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind. Soweit in bereitgestellten Informationen und Materialien auch Inhalte Dritter angezeigt werden oder auf Inhalte Dritter verwiesen wird, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat, versichert der Auftraggeber, den Dritten vertraglich (in Schriftform) zur Einhaltung vorgenannter Standards verpflichtet zu haben. Andernfalls hat der Auftraggeber gegenüber der LeadFactory für diese Inhalte einzustehen.
      7.3
      Ziffer 7.2 gilt auch bezüglich des Internetauftritts des Auftraggebers bzw. des Internetauftritts Dritter, auf die seine bereitgestellten Inhalte verweisen oder zu denen diese, bspw. via Hyperlink, führen.
      7.4
      Soweit der Auftraggeber im Rahmen einer Kampagne Leads (Kontaktdaten potentieller Kunden) erwirbt, verpflichtet er sich, diese nur im vereinbarten bzw. rechtlich zulässigen Rahmen zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben oder für Zwecke Dritter zu verwenden. Soweit der Auftraggeber gegen diese Verpflichtung schuldhaft verstößt, ist er verpflichtet, der LeadFactory für jeden Einzelfall eine seitens der LeadFactory festzusetzende, angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu € 5.000,00 zu zahlen, wobei deren Angemessenheit zur Überprüfung durch das zuständige Gericht gestellt wird. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt vorbehalten; dabei ist die Vertragsstrafe nur insoweit auf den Schadensersatzanspruch anzurechnen, als Identität der betroffenen Interessen besteht.
      7.5
      Die LeadFactory trifft keine Pflicht zur Überprüfung der Inhalte des Auftraggebers. Dies gilt insbesondere hinsichtlich ihrer rechtlichen Zulässigkeit oder Richtigkeit.
      7.6
      Gegenüber dem Auftraggeber angezeigte Rechtsverstöße werden vom Auftraggeber umgehend per E-Mail oder Fax an die LeadFactory gemeldet.
    8. Freistellung

      8.1
      Der Auftraggeber versichert, dass sämtliche Maßnahmen und Inhalte, die im Rahmen der Vertragsdurchführung in seinen Aufgaben- und/oder Verantwortungsbereich fallen, insbesondere auch Inhalte Dritter, nicht gegen geltendes Recht verstoßen, insbesondere keine Rechte Dritter verletzen.
      8.2
      Sollte es in diesem Zusammenhang dennoch zur Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber der LeadFactory kommen, stellt der Auftraggeber die LeadFactory von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Darüber hinaus ersetzt der Auftraggeber der LeadFactory sämtliche in diesem Zusammenhang entstehenden Schäden und Aufwendungen. Dies gilt insbesondere für den Ersatz der Kosten für eine Verteidigung gegen den geltend gemachten Anspruch (z.B. Gerichts- und Rechtsanwaltskosten). Vorgenannte Freistellungsverpflichtung gilt insbesondere für Verstöße gegen die Ziffern 7.1 bis 7.4.
      8.3
      Die LeadFactory wird den Auftraggeber über die Geltendmachung entsprechender Ansprüche informieren. Der Auftraggeber wird die LeadFactory bei der Abwehr dieser Ansprüche bestmöglich unterstützen. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht binnen von der LeadFactory zu setzender angemessener Frist nach, ist die LeadFactory berechtigt, den Angriff des Dritten unter Berücksichtigung der sich für die LeadFactory darstellenden Sach- und Rechtslage nach eigenem sachgemäßem Ermessen zu erledigen. Die Kosten dieser Erledigung werden von dem Auftraggeber getragen, und zwar auch für den Fall, dass sich die Erledigung nachträglich aufgrund vom Auftraggeber nicht erteilter Informationen als nachteilig herausstellt.
    9. Ablehnungsbefugnis; Unterbrechung der Kampagne

      9.1
      Die LeadFactory kann die Durchführung einzelner Kampagnen ablehnen, wenn diese ihrer begründeten Ansicht nach gegen geltende Gesetze, geltende Rechtsprechung, behördliche oder gerichtliche Anordnungen, oder gegen eine von der LeadFactory abgegebene Unterlassungserklärung verstoßen, oder Rechte Dritter verletzen, oder die Veröffentlichung wegen des Inhalts, der Herkunft oder aus technischen Gründen für die LeadFactory unzumutbar ist.
      9.2
      Die LeadFactory ist berechtigt, die Durchführung von Kampagnen (auch vorübergehend) zu unterbrechen, sofern der begründete Verdacht besteht, dass die Voraussetzungen gemäß vorstehender Ziffer 9.1. erfüllt sind, und zwar insbesondere für den Fall, dass ein Dritter eine nicht offensichtlich unbegründete Verletzung seiner Rechte geltend macht, etwa eine Abmahnung bereits in einem ähnlichen Fall erfolgt ist oder im Falle der Aufnahme von Ermittlungen seitens Behörden. Gleiches gilt für den Fall, dass der Auftraggeber nachträglich Änderungen in den von ihm bereitgestellten Inhalten oder den seitens der LeadFactory bearbeiteten Werbemittel vornimmt, die zu einem Verstoß gemäß Ziffer 9.1. führen oder führen können. Die LeadFactory wird den Auftraggeber über eine derartige Unterbrechung unverzüglich unterrichten und ihm die Möglichkeit einräumen, die Rechtmäßigkeit der Kampagne darzulegen und gegebenenfalls ausreichend zu beweisen.
      9.3
      Der Auftraggeber kann in begründeten Fällen seinerseits die Unterbrechung oder Entfernung einer Kampagne von der LeadFactory verlangen, wenn er von einem Dritten wegen einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird und dies ausreichend begründet.
      9.4
      Für den Fall der Ablehnung oder Unterbrechung von Kampagnen nach Maßgabe vorstehender Ziffern ist von dem Auftraggeber dennoch die vereinbarte Vergütung zu zahlen, es sei denn

      die LeadFactory hat durch die Ablehnung oder Unterbrechung keinen Nachteil erlitten, etwa wenn im Falle der Buchung eines Werbebanners der vorgesehene Werbeplatz anderweitig vergeben werden konnte. Etwaige Mehrkosten hat der Auftraggeber dennoch zu tragen, es sei denn, er hat die Ablehnung oder Unterbrechung der Kampagne nicht zu vertreten;
      der Auftraggeber kann bei einer Ablehnung oder Unterbrechung ausreichend nachweisen, dass die beanstandete Kampagne rechtmäßig war und somit Gründe für die Ablehnung bzw. Unterbrechung auf Veranlassung von der LeadFactory nicht bestanden.
    10. Platzierung der Kampagnen

      10.1
      Die LeadFactory wird die Platzierung von Kampagnen im Rahmen der jeweils gebuchten Kampagnen unter größtmöglicher Berücksichtigung der Wünsche des Auftraggebers vornehmen. Soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf eine bestimmte Platzierung der Kampagne oder den Ausschluss von Kampagnen oder Werbung für Waren oder Dienstleistungen eines Wettbewerbers des Auftraggebers.
      10.2
      In Prospekten, Anzeigen, Analysen, Dokumentationen oder anderen Informationen der LeadFactory enthaltene Angaben stellen nur Beschreibungen dar. Sie enthalten keine Zusicherungen von Eigenschaften oder Garantien. Solche bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Dies gilt auch für alle Preisangaben, Ein- und Bearbeitungszeiten oder Angaben zur Freigabe von Ergänzungen und Erweiterungen.
    11. Besondere Bedingungen für Page Impressions / Leads

      11.1
      Soweit der Auftraggeber eine bestimmte Anzahl von Page Impressions (Anzahl der Abrufe einer einzelnen Webseite mit einem Webbrowser) oder Leads für eine Kampagne gebucht hat, weist die LeadFactory darauf hin, dass Angaben in diesem Zusammenhang zwangsläufig auf Erfahrungswerten der Vergangenheit beruhen. Ein bestimmter Erfolg der Kampagne wird nicht zugesichert. Sollten die gebuchten Page Impressions / Leads nicht erreicht werden, wird der Schaltungszeitraum der Kampagne gegebenenfalls bis zum Erreichen der gebuchten Page Impressions / Leads verlängert, soweit dies nach Überzeugung der LeadFactory sinnvoll ist. Ist die dabei vom Auftraggeber konkret gebuchte Platzierung (z.B. eine bestimmte Werbefläche bei Buchungen von Bannern) für diesen verlängerten Schaltungszeitraum bereits an einen anderen Auftraggeber vergeben oder anderweitig nicht mehr verfügbar, ist die LeadFactory berechtigt, unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers auf eine vergleichbare Platzierung auszuweichen.
      11.2
      Bei der Übergabe der Page Impressions / Leads verwendet die LeadFactory in der Regel ihre technischen Vorgaben (Excel Tabellen), die dem Auftraggeber mitgeteilt werden. Dem Auftraggeber übergebene Page Impressions / Leads gelten als vom Auftraggeber akzeptiert, wenn er nicht innerhalb von 48 Stunden nach Übergabe unter Angabe von Gründen schriftlich (E-Mail, Fax ausreichend) widerspricht.
      11.3
      Soweit der Auftraggeber Leads erhält, werden diese nur im Rahmen des gesetzlich – insbesondere datenschutzrechtlich und wettbewerbsrechtlich – sowie vertraglich Zulässigen zur Verfügung gestellt. Insbesondere ist dem Auftraggeber bekannt, dass die angesprochenen Personen eine Einwilligung in werbliche Maßnahmen jederzeit widerrufen können. Der Auftraggeber ist verpflichtet, einen solchen Widerruf zu respektieren und eine Korrektur bzw. Löschung der Daten vorzunehmen. Der Auftraggeber wird die LeadFactory unverzüglich über eventuelle Beschwerden von im Rahmen der gebuchten Kampagne angesprochenen Personen informieren.
      11.4
      Für werbliche Maßnahmen aufgrund seitens der LeadFactory erhaltener Leads ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Er versichert, alle gesetzlichen, insbesondere datenschutzrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen, sowie vertraglichen Vorgaben bei der Verwendung der Leads zu beachten.
    12. Laufzeit der Kampagnen, Kündigung

      12.1
      Die Laufzeit der Kampagnen richtet sich nach den speziellen Bedingungen des jeweiligen Vertrags. Im Zweifelsfall richten sich die Kampagnen nach folgender Laufzeit:

      Bei einer Buchung von Leads / Page Impressions nach dem Zeitraum bis die Anzahl der gebuchten Leads / Page Impressions erreicht ist.
      Bei einer Buchung nach Zeit nach dem gebuchten Zeitraum, berechnet ab dem Tag der Online-Stellung.
      Bei Erreichung eines vertraglich festgelegten Budgets werden die Kampagnen an diesem Tag um 24.00 Uhr beendet.
      Bei Erreichung von vertraglich festgelegten Zielwerten (z.B. Klickraten) werden die Kampagnen unmittelbar beendet.
      12.2
      Jede Partei kann den Vertrag nur aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt für die LeadFactory insbesondere dann vor, wenn

      über das Vermögen des Auftraggebers das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgelehnt wird, oder
      der Auftraggeber trotz vorangegangener Mahnung und angemessener Fristsetzung weiterhin mit fälligen Zahlungsansprüchen in Verzug ist, oder
      der Auftraggeber gegen eine seiner Pflichten aus Ziffern 7.1 bis 7.4 und 11.4 verstößt.

      Kündigt eine der Vertragsparteien den Vertrag außerordentlich, sind die bereits erbrachten Leistungen der LeadFactory anteilig bis zum Zeitpunkt der Kündigung zu vergüten, mindestens jedoch mit 10% des Netto-Auftragswertes. Mit der Bezahlung dieser Leistung erwirbt der Auftraggeber lediglich die Rechte an den bisher erbrachten Leistungen. Nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und dergleichen sind unverzüglich und kostenfrei der LeadFactory auszuhändigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt ausdrücklich vorbehalten.

    13. Verfügbarkeit

      Die LeadFactory gewährleistet eine Verfügbarkeit ihrer Systeme von 95% bezogen auf den Monat. Nicht in diese Zeit eingerechnet werden die für die Wartung der Systeme erforderlichen Unterbrechungen im angemessenen Rahmen sowie eine Unterbrechung aufgrund höherer Gewalt oder für die LeadFactory anderweitig nicht abwendbare Ursachen. Die Verfügbarkeit versteht sich als das Verhältnis von IST-Zeit (IZ) zu Soll-Zeit (SZ). Die Verfügbarkeit (in %) berechnet sich danach wie folgt: IZ/SZ * 100.

    14. Rechteeinräumung des Auftraggebers

      14.1
      Der Auftraggeber überträgt der LeadFactory in Bezug auf alle von ihm bereitgestellten Inhalte die räumlich, zeitlich und inhaltlich für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte. Von dieser Rechteeinräumung umfasst sind insbesondere die Rechte auf Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung, Speicherung, sowie das Recht zur Einstellung in Datenbanken, das Bereithalten zum Abruf und das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung der Inhalte durch LeadFactory selbst sowie durch seitens LeadFactory beauftragte Dritte.
      14.2
      In Bezug auf Download-Angebote (bspw. Webcasts, Webvideo, Whitepaper) räumt der Auftraggeber der LeadFactory im Interesse einer umfassenden Vermarktung seiner Inhalte zusätzlich das Recht ein, die Inhalte an Dritte zur Bereithaltung im Internet entgeltlich oder unentgeltlich zu lizenzieren oder die Inhalte für weitere Angebotsformen (z.B. eBooks) zu verwenden.
      14.3
      Die LeadFactory ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenz auf den LeadFactory Webseiten zu veröffentlichen. Diese Berechtigung bleibt auch nach Beendigung der Vertragsbeziehungen erhalten. Auf Anfrage stellt der Auftraggeber der LeadFactory unentgeltlich ein hierfür geeignetes Logo zur Verfügung. Die LeadFactory ist berechtigt, im Rahmen von Kampagnen auf allen Informationsmitteln und bei sämtlichen Maßnahmen auf sich hinzuweisen, ohne dass dem Auftraggeber dafür Ansprüche entstehen.
    15. Vergütung, Zahlungsbedingungen, Verzug

      15.1
      Kostenvoranschläge und Angebote der LeadFactory sind unverbindlich.
      15.2
      Die Vergütung für die Leistung der LeadFactory ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag.
      15.3
      Bei einer Vergütung aufgrund von vereinbarten Zielwerten (z.B. Klickraten) sind Grundlage der Abrechnung ausschließlich die von der LeadFactory ermittelten Werte. Der Auftraggeber unterlässt jeden Versuch, die Vergütung dadurch zu beeinflussen, dass er selbst oder durch Dritte und/oder durch technische Hilfsmittel die Anzahl der vergütungsrelevanten Daten, insbesondere die Anzahl der generierten Klicks, manipuliert. Solche Klicks werden nicht vergütet; entsprechendes Verhalten wird zur Anzeige gebracht.
      15.4
      Soweit nicht schriftlich ausdrücklich anders vereinbart, entsteht der Zahlungsanspruch der LeadFactory für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die LeadFactory ist berechtigt, noch vor Leistungserbringung zur Deckung ihres Aufwandes angemessene Vorschüsse zu verlangen (bspw. für Kosten für Redakteure). Alle Leistungen der LeadFactory, die nicht ausdrücklich durch die vertraglich vereinbarte Vergütung abgegolten sind, werden gesondert berechnet.
      15.5
      Abweichungen von bis zu +/- 5 Prozent von der vertraglich vereinbarten Vergütung gelten als genehmigt. Bei Abweichungen darüber hinaus, wird die LeadFactory den Auftraggeber auf höhere Kosten hinweisen. Die neue Vergütung gilt als vom Auftraggeber genehmigt, wenn er nicht binnen 10 Tagen nach dem Hinweis durch die LeadFactory schriftlich widerspricht.
      15.6
      Soweit nicht abweichend schriftlich vereinbart, ist der von dem Auftraggeber zu zahlende Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungstellung zur Zahlung fällig. Bei Zahlungseingang innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungstellung wird ein Skonto von 2 % des Netto-Rechnungsbetrages gewährt.
      15.7
      Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug oder wird ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers gestellt, kann die LeadFactory die weitere Ausführung laufender Aufträge bis zur vollständigen Bezahlung zurückstellen, bereits veröffentlichte Kampagnen entfernen und für die restliche Durchführung der Kampagnen eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
    16. Abtretung, Aufrechnung

      16.1
      Eine Abtretung von Ansprüchen des Auftraggebers bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die LeadFactory.
      16.2
      Der Auftraggeber kann gegenüber Ansprüchen der LeadFactory nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.
    17. Mängelgewährleistung durch die LeadFactory

      17.1
      Die LeadFactory gewährleistet die nach Maßgabe der Auftragsbestätigung übliche Beschaffenheit und Veröffentlichung der Kampagne unter Beachtung der von dem Auftraggeber gemäß vorstehenden Regelungen ordnungsgemäß übermittelten Daten. Dem Auftraggeber für die Live-Schaltung der Kampagne übergebene Leistungen der LeadFactory gelten als vom Auftraggeber akzeptiert, wenn er nicht innerhalb von 48 Stunden nach Übergabe unter Angabe von Gründen schriftlich (E-Mail, Fax ausreichend) widerspricht.
      17.2
      Entspricht die Veröffentlichung einer Kampagne aufgrund eines von der LeadFactory zu vertretenden Umstandes nicht der geschuldeten Beschaffenheit, hat der Auftraggeber Anspruch auf Verlängerung des Veröffentlichungszeitraums oder eine unverzügliche Ersatzschaltung in einem vergleichbaren Umfeld. Eine Verpflichtung der LeadFactory zur Verlängerung oder Ersatzschaltung besteht jedoch nicht.
      17.3
      Ist die Verlängerung des Veröffentlichungszeitraums für den Auftraggeber unzumutbar oder schlägt diese fehl, bzw. verweigert die LeadFactory die Ersatzschaltung ernsthaft und endgültig, hat der Auftraggeber ein Recht auf Rückgängigmachung des betroffenen (Teil-)Auftrages oder Zahlungsminderung in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde.
      17.4
      Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten.
    18. Haftung der LeadFactory

      18.1
      Die LeadFactory ist für Inhalte des Auftraggebers oder Dritter, für Schäden oder sonstige Störungen, die auf der Fehlerhaftigkeit oder Inkompatibilität der Inhalte oder Werbeflächen beruhen, sowie für Schäden, die auf Grund der mangelnden Verfügbarkeit oder der einwandfreien Funktionsweise des Internets entstanden sind, nicht verantwortlich.
      18.2
      Im Rahmen von performance-basierter Abrechnung (bspw. bei vereinbarten Zielwerten / Klickraten) ist die LeadFactory zum Teil auf die richtige Implementierung und Funktionsweise von Tracking-Modulen auf Seiten des Auftraggebers angewiesen. Die LeadFactory haftet nicht für Schäden, die auf missbräuchlicher oder unsachgemäßer Nutzung von Tracking-Modulen durch den Auftraggeber oder Dritte beruhen, insbesondere nicht für fehlerhaftes Tracking, das auf unrichtigen oder verfälschten Angaben des Auftraggebers oder Dritter beruht. Trotz großer Sorgfalt bei der Programmierung abrechnungsrelevanter Software (z.B. von Tracking-Modulen) und durchgeführten Tests kann die LeadFactory keine Haftung für deren uneingeschränkte und fehlerfreie Funktionsfähigkeit in allen Umgebungen übernehmen, da insoweit Kompatibilitätskonflikte nicht ausgeschlossen werden können.
      18.3
      Die LeadFactory haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die LeadFactory selbst, durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung begrenzt auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. Darüber hinaus ist eine Haftung der LeadFactory ausgeschlossen. Insbesondere mittelbare Schäden werden nicht ersetzt.

      Für die Fälle der anfänglichen Unmöglichkeit haftet die LeadFactory nur, wenn ihr das Leistungshindernis bekannt war oder die Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht, es sei denn, es handelt sich dabei um eine Kardinalpflicht.

      18.4
      Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für die Haftung für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes sowie für schuldhaft verursachte Körperschäden (Leben, Körper, Gesundheit).
      18.5
      Soweit die Haftung der LeadFactory ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
      18.6
      Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verjähren in einem Jahr.
    19. Datenschutz

      19.1
      Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, (insbesondere personenbezogene) Daten aus den seitens der LeadFactory erbrachten Leistungen, insbesondere aus ausgelieferten Werbemitteln, über den vertraglich vorgesehenen Zweck hinaus, zu speichern, zu übermitteln und auszuwerten oder in sonstiger Weise zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen.
      19.2
      Für den Fall, dass der Auftraggeber Daten aus der Schaltung von Werbemitteln durch die LeadFactory gewinnt oder sammelt, ist er für die Einhaltung der wettbewerbsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere in Bezug auf die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), verantwortlich.
    20. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

      Die LeadFactory behält sich das Recht vor, diese AGB von Zeit zu Zeit anzupassen. LeadFactory teilt dann die vorgenommenen Änderungen mit. Diese Änderungen gelten als genehmigt, wenn

      diesen Änderungen ausdrücklich zugestimmt wird, oder
      diesen Änderungen nicht binnen 4 Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung in Textform (z.B. E-Mail, Fax) widersprochen wird, wobei die LeadFactory in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf die Folge eines unterbliebenen Widerspruchs hinweisen wird.
    21. Schlussbestimmungen

      21.1
      Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der LeadFactory.
      21.2
      Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

    (Stand 10/2022)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

– B2B LeadFactory GmbH –

Geltungsbereich, ausschließliche Geltung

1.1
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die von B2B LeadFactory GmbH (nachfolgend „LeadFactory“ genannt) für den Auftraggeber durchgeführten Kampagnen im Sinne von Ziffer 2.
1.2
Anderslautende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit. Eine mögliche Annahme von Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eine Abweichung von diesen AGB bedarf immer der Schriftform (§ 126 BGB). Mit der erstmaligen Einbeziehung dieser AGB erkennt der Auftraggeber diese auch für alle weiteren Vertragsverhältnisse in der jeweils aktuellen Fassung als vereinbart an. Die LeadFactory wird dem Auftraggeber die jeweils aktuelle Fassung der AGB auf erste Anforderung unentgeltlich zur Verfügung stellen. Daneben sind die jeweils aktuellen AGB jederzeit unter www.www.leadfactory.com/AGB abrufbar.

Kampagnen

„Kampagnen“ im Sinne dieser AGB sind alle im Rahmen der Durchführung von Online-Marketing buchbaren Leistungen der LeadFactory, wie beispielsweise Banner-Werbung, Produkt- und Firmeneinträge (in speziellen B2B-Verzeichnissen), Sponsoring- oder E-Mail-Kampagnen, Webcasts, Webvideo, Whitepaper sowie weitere Download- oder Streaming-Angebote (sofern jeweils aktuell angeboten).

Vertragsschluss

3.1
Der Auftraggeber gibt einen schriftlichen (E-Mail, Fax ausreichend) Auftrag für die Durchführung einer Kampagne. LeadFactory ist berechtigt, diesen Auftrag innerhalb von 14 Tagen schriftlich (E-Mail, Fax ausreichend) oder durch Beginn mit der beauftragten Leistung anzunehmen, wodurch der Vertrag zustande kommt. Der Auftrag des Auftraggebers gilt als seitens LeadFactory abgelehnt, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich bestätigt oder mit der beauftragten Leistung begonnen wird. Mündliche oder fernmündliche Erklärungen sind rechtlich unverbindlich und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung seitens der LeadFactory.
3.2
Angebote der LeadFactory sind freibleibend.
3.3
Skizzen, Zeichnungen, Abbildungen, Mustervorlagen oder sonstige Leistungsdaten der LeadFactory sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
3.4
Auftraggeber der LeadFactory und damit Vertragspartner ist entweder eine vom Werbetreibenden beauftragte Agentur oder der Werbungtreibende selbst (Direktkunde).

Agenturen schließen den Vertrag im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ab. Das Vertragsverhältnis mit den Werbungtreibenden, insbesondere in Bezug auf die Preisgestaltung, Abrechnung und sonstigen Konditionen, liegt dann in alleiniger Verantwortung der Agentur.

Ein Vertragsverhältnis zwischen dem Werbungtreibenden und der LeadFactory besteht nur bei unmittelbarer Beauftragung als Direktkunde oder ausnahmsweise für den Fall, dass die Agentur offensichtlich als Stellvertreterin für den Werbungtreibenden auftritt. Hierauf hat sie bei Beauftragung schriftlich (E-Mail, Fax ausreichend) unter genauer Angabe des werbungtreibenden Auftraggebers (Firma/Bezeichnung, Anschrift, E-Mail, Telefon, Ansprechpartner) deutlich hinzuweisen. Darüber hinaus ist ein schriftlicher Nachweis der zum Zeitpunkt der Beauftragung bestehenden Bevollmächtigung durch den Werbungtreibenden von der Agentur vorzulegen, aus dem sich auch der Umfang der Bevollmächtigung ergibt.

3.5
Mitarbeiter der LeadFactory sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

Verwendung von Leistungen der LeadFactory, Nutzungsrechte

4.1
Kommt kein Vertrag zustande, so bleiben alle bereits erbrachten Leistungen der LeadFactory, insbesondere die von LeadFactory erstellten Präsentationsunterlagen und deren Inhalt Eigentum der LeadFactory. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – weiter zu nutzen; er erklärt ausdrücklich, alle im Vorfeld eines Auftrags seitens der LeadFactory zur Verfügung gestellten Unterlagen und sämtliche Kopien hiervon der LeadFactory unaufgefordert auszuhändigen oder – sofern die betreffenden Vertragsunterlagen auch der LeadFactory vorliegen – dauerhaft und unwiederbringlich zu löschen. Werden die im Zuge einer Präsentation an den Auftraggeber von der LeadFactory eingebrachten Ideen und Konzepte nicht für den Auftraggeber verwendet, so ist die LeadFactory berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte vollumfänglich anderweitig zu verwenden.
4.2
Die LeadFactory behält sich darüber hinaus alle Rechte – insbesondere Urheberrechte – an von ihr oder durch sie erstellten Leistungen vor. Der Auftraggeber erhält insoweit die zur ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung erforderlichen Rechte an den Leistungen der LeadFactory.
4.3
Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen oder anderen Leistungen der LeadFactory an Dritte, sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Zugänglichmachung oder sonstige Verbreitung ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der LeadFactory unzulässig.

Bereitstellung von Material durch den Auftraggeber

5.1
Soweit Materialen (Whitepaper etc.) oder sonstige Informationen und Daten („Inhalte“) von der LeadFactory im Rahmen der beauftragten Leistung zu verwenden sind, wird der Auftraggeber der LeadFactory alle erforderlichen Inhalte bis spätestens fünf Werktage vor dem vereinbarten Start der Kampagne vollständig zur Verfügung stellen. Dabei müssen die jeweils aktuellen technischen Anforderungen der LeadFactory zur Lieferung von Inhalten beachtet werden. Sollte aufgrund einer verspäteten oder nicht den technischen Anforderungen entsprechenden Lieferung von Inhalten ein ordnungsgemäßer und termingerechter Start der Kampagne durch die LeadFactory nicht möglich sein, bleibt die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers hiervon unberührt, es sei denn, er hat dies nicht zu vertreten.
5.2
Die LeadFactory ist an die Einhaltung etwaig vereinbarter Erfüllungstermine nicht gebunden, wenn sich bei der Verarbeitung des vom Auftraggeber angelieferten Inhalts unvorhergesehene Schwierigkeiten ergeben oder aus sonstigen Gründen, die die LeadFactory nicht zu verantworten hat, eine Frist nicht eingehalten werden kann. Das gilt insbesondere auch dann, wenn das erforderliche Material verspätet oder nicht den technischen Anforderungen entsprechend angeliefert oder nicht rechtzeitig freigegeben wird.

Geheimhaltung

Die Vertragsparteien werden Daten und Informationen, die ihnen im Rahmen der Vertragsanbahnung bzw. des Vertragsschlusses und der Erbringung der vertragsgemäßen Leistung zugänglich gemacht werden, allein für die Zwecke der Leistungserbringung nutzen und vor einer Kenntnisnahme durch Dritte schützen.

Pflichten des Auftraggebers

7.1
Der Auftraggeber wird durch Einsatz geeigneter und auf dem aktuellen Stand der Technik beruhender Schutzprogramme sicherstellen, dass die von ihm übermittelten oder sonst wie bereitgestellten Inhalte frei von schädlichem Code, wie z.B. Viren oder Trojanern, sind.
7.2
Der Auftraggeber versichert, die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Rechte an sämtlichen bereitgestellten Inhalten zu besitzen. Dies gilt insbesondere auch für eventuell erforderliche Vereinbarungen mit Verwertungsgesellschaften (bspw. GEMA). Der Auftraggeber versichert ferner, dass hierbei keine Inhalte enthalten sind, die gewaltverherrlichend, sexistisch, pornographisch, nazistisch, jugendgefährdend oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind. Soweit in bereitgestellten Informationen und Materialien auch Inhalte Dritter angezeigt werden oder auf Inhalte Dritter verwiesen wird, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat, versichert der Auftraggeber, den Dritten vertraglich (in Schriftform) zur Einhaltung vorgenannter Standards verpflichtet zu haben. Andernfalls hat der Auftraggeber gegenüber der LeadFactory für diese Inhalte einzustehen.
7.3
Ziffer 7.2 gilt auch bezüglich des Internetauftritts des Auftraggebers bzw. des Internetauftritts Dritter, auf die seine bereitgestellten Inhalte verweisen oder zu denen diese, bspw. via Hyperlink, führen.
7.4
Soweit der Auftraggeber im Rahmen einer Kampagne Leads (Kontaktdaten potentieller Kunden) erwirbt, verpflichtet er sich, diese nur im vereinbarten bzw. rechtlich zulässigen Rahmen zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben oder für Zwecke Dritter zu verwenden. Soweit der Auftraggeber gegen diese Verpflichtung schuldhaft verstößt, ist er verpflichtet, der LeadFactory für jeden Einzelfall eine seitens der LeadFactory festzusetzende, angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu € 5.000,00 zu zahlen, wobei deren Angemessenheit zur Überprüfung durch das zuständige Gericht gestellt wird. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt vorbehalten; dabei ist die Vertragsstrafe nur insoweit auf den Schadensersatzanspruch anzurechnen, als Identität der betroffenen Interessen besteht.
7.5
Die LeadFactory trifft keine Pflicht zur Überprüfung der Inhalte des Auftraggebers. Dies gilt insbesondere hinsichtlich ihrer rechtlichen Zulässigkeit oder Richtigkeit.
7.6
Gegenüber dem Auftraggeber angezeigte Rechtsverstöße werden vom Auftraggeber umgehend per E-Mail oder Fax an die LeadFactory gemeldet.

Freistellung

8.1
Der Auftraggeber versichert, dass sämtliche Maßnahmen und Inhalte, die im Rahmen der Vertragsdurchführung in seinen Aufgaben- und/oder Verantwortungsbereich fallen, insbesondere auch Inhalte Dritter, nicht gegen geltendes Recht verstoßen, insbesondere keine Rechte Dritter verletzen.
8.2
Sollte es in diesem Zusammenhang dennoch zur Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber der LeadFactory kommen, stellt der Auftraggeber die LeadFactory von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Darüber hinaus ersetzt der Auftraggeber der LeadFactory sämtliche in diesem Zusammenhang entstehenden Schäden und Aufwendungen. Dies gilt insbesondere für den Ersatz der Kosten für eine Verteidigung gegen den geltend gemachten Anspruch (z.B. Gerichts- und Rechtsanwaltskosten). Vorgenannte Freistellungsverpflichtung gilt insbesondere für Verstöße gegen die Ziffern 7.1 bis 7.4.
8.3
Die LeadFactory wird den Auftraggeber über die Geltendmachung entsprechender Ansprüche informieren. Der Auftraggeber wird die LeadFactory bei der Abwehr dieser Ansprüche bestmöglich unterstützen. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht binnen von der LeadFactory zu setzender angemessener Frist nach, ist die LeadFactory berechtigt, den Angriff des Dritten unter Berücksichtigung der sich für die LeadFactory darstellenden Sach- und Rechtslage nach eigenem sachgemäßem Ermessen zu erledigen. Die Kosten dieser Erledigung werden von dem Auftraggeber getragen, und zwar auch für den Fall, dass sich die Erledigung nachträglich aufgrund vom Auftraggeber nicht erteilter Informationen als nachteilig herausstellt.

Ablehnungsbefugnis; Unterbrechung der Kampagne

9.1
Die LeadFactory kann die Durchführung einzelner Kampagnen ablehnen, wenn diese ihrer begründeten Ansicht nach gegen geltende Gesetze, geltende Rechtsprechung, behördliche oder gerichtliche Anordnungen, oder gegen eine von der LeadFactory abgegebene Unterlassungserklärung verstoßen, oder Rechte Dritter verletzen, oder die Veröffentlichung wegen des Inhalts, der Herkunft oder aus technischen Gründen für die LeadFactory unzumutbar ist.
9.2
Die LeadFactory ist berechtigt, die Durchführung von Kampagnen (auch vorübergehend) zu unterbrechen, sofern der begründete Verdacht besteht, dass die Voraussetzungen gemäß vorstehender Ziffer 9.1. erfüllt sind, und zwar insbesondere für den Fall, dass ein Dritter eine nicht offensichtlich unbegründete Verletzung seiner Rechte geltend macht, etwa eine Abmahnung bereits in einem ähnlichen Fall erfolgt ist oder im Falle der Aufnahme von Ermittlungen seitens Behörden. Gleiches gilt für den Fall, dass der Auftraggeber nachträglich Änderungen in den von ihm bereitgestellten Inhalten oder den seitens der LeadFactory bearbeiteten Werbemittel vornimmt, die zu einem Verstoß gemäß Ziffer 9.1. führen oder führen können. Die LeadFactory wird den Auftraggeber über eine derartige Unterbrechung unverzüglich unterrichten und ihm die Möglichkeit einräumen, die Rechtmäßigkeit der Kampagne darzulegen und gegebenenfalls ausreichend zu beweisen.
9.3
Der Auftraggeber kann in begründeten Fällen seinerseits die Unterbrechung oder Entfernung einer Kampagne von der LeadFactory verlangen, wenn er von einem Dritten wegen einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird und dies ausreichend begründet.
9.4
Für den Fall der Ablehnung oder Unterbrechung von Kampagnen nach Maßgabe vorstehender Ziffern ist von dem Auftraggeber dennoch die vereinbarte Vergütung zu zahlen, es sei denn


die LeadFactory hat durch die Ablehnung oder Unterbrechung keinen Nachteil erlitten, etwa wenn im Falle der Buchung eines Werbebanners der vorgesehene Werbeplatz anderweitig vergeben werden konnte. Etwaige Mehrkosten hat der Auftraggeber dennoch zu tragen, es sei denn, er hat die Ablehnung oder Unterbrechung der Kampagne nicht zu vertreten;

der Auftraggeber kann bei einer Ablehnung oder Unterbrechung ausreichend nachweisen, dass die beanstandete Kampagne rechtmäßig war und somit Gründe für die Ablehnung bzw. Unterbrechung auf Veranlassung von der LeadFactory nicht bestanden.

Platzierung der Kampagnen

10.1
Die LeadFactory wird die Platzierung von Kampagnen im Rahmen der jeweils gebuchten Kampagnen unter größtmöglicher Berücksichtigung der Wünsche des Auftraggebers vornehmen. Soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf eine bestimmte Platzierung der Kampagne oder den Ausschluss von Kampagnen oder Werbung für Waren oder Dienstleistungen eines Wettbewerbers des Auftraggebers.
10.2
In Prospekten, Anzeigen, Analysen, Dokumentationen oder anderen Informationen der LeadFactory enthaltene Angaben stellen nur Beschreibungen dar. Sie enthalten keine Zusicherungen von Eigenschaften oder Garantien. Solche bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Dies gilt auch für alle Preisangaben, Ein- und Bearbeitungszeiten oder Angaben zur Freigabe von Ergänzungen und Erweiterungen.

Besondere Bedingungen für Page Impressions / Leads

11.1
Soweit der Auftraggeber eine bestimmte Anzahl von Page Impressions (Anzahl der Abrufe einer einzelnen Webseite mit einem Webbrowser) oder Leads für eine Kampagne gebucht hat, weist die LeadFactory darauf hin, dass Angaben in diesem Zusammenhang zwangsläufig auf Erfahrungswerten der Vergangenheit beruhen. Ein bestimmter Erfolg der Kampagne wird nicht zugesichert. Sollten die gebuchten Page Impressions / Leads nicht erreicht werden, wird der Schaltungszeitraum der Kampagne gegebenenfalls bis zum Erreichen der gebuchten Page Impressions / Leads verlängert, soweit dies nach Überzeugung der LeadFactory sinnvoll ist. Ist die dabei vom Auftraggeber konkret gebuchte Platzierung (z.B. eine bestimmte Werbefläche bei Buchungen von Bannern) für diesen verlängerten Schaltungszeitraum bereits an einen anderen Auftraggeber vergeben oder anderweitig nicht mehr verfügbar, ist die LeadFactory berechtigt, unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers auf eine vergleichbare Platzierung auszuweichen.
11.2
Bei der Übergabe der Page Impressions / Leads verwendet die LeadFactory in der Regel ihre technischen Vorgaben (Excel Tabellen), die dem Auftraggeber mitgeteilt werden. Dem Auftraggeber übergebene Page Impressions / Leads gelten als vom Auftraggeber akzeptiert, wenn er nicht innerhalb von 48 Stunden nach Übergabe unter Angabe von Gründen schriftlich (E-Mail, Fax ausreichend) widerspricht.
11.3
Soweit der Auftraggeber Leads erhält, werden diese nur im Rahmen des gesetzlich – insbesondere datenschutzrechtlich und wettbewerbsrechtlich – sowie vertraglich Zulässigen zur Verfügung gestellt. Insbesondere ist dem Auftraggeber bekannt, dass die angesprochenen Personen eine Einwilligung in werbliche Maßnahmen jederzeit widerrufen können. Der Auftraggeber ist verpflichtet, einen solchen Widerruf zu respektieren und eine Korrektur bzw. Löschung der Daten vorzunehmen. Der Auftraggeber wird die LeadFactory unverzüglich über eventuelle Beschwerden von im Rahmen der gebuchten Kampagne angesprochenen Personen informieren.
11.4
Für werbliche Maßnahmen aufgrund seitens der LeadFactory erhaltener Leads ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Er versichert, alle gesetzlichen, insbesondere datenschutzrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen, sowie vertraglichen Vorgaben bei der Verwendung der Leads zu beachten.

Laufzeit der Kampagnen, Kündigung

12.1
Die Laufzeit der Kampagnen richtet sich nach den speziellen Bedingungen des jeweiligen Vertrags. Im Zweifelsfall richten sich die Kampagnen nach folgender Laufzeit:


Bei einer Buchung von Leads / Page Impressions nach dem Zeitraum bis die Anzahl der gebuchten Leads / Page Impressions erreicht ist.

Bei einer Buchung nach Zeit nach dem gebuchten Zeitraum, berechnet ab dem Tag der Online-Stellung.

Bei Erreichung eines vertraglich festgelegten Budgets werden die Kampagnen an diesem Tag um 24.00 Uhr beendet.

Bei Erreichung von vertraglich festgelegten Zielwerten (z.B. Klickraten) werden die Kampagnen unmittelbar beendet.

12.2
Jede Partei kann den Vertrag nur aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt für die LeadFactory insbesondere dann vor, wenn


über das Vermögen des Auftraggebers das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgelehnt wird, oder

der Auftraggeber trotz vorangegangener Mahnung und angemessener Fristsetzung weiterhin mit fälligen Zahlungsansprüchen in Verzug ist, oder

der Auftraggeber gegen eine seiner Pflichten aus Ziffern 7.1 bis 7.4 und 11.4 verstößt.

Kündigt eine der Vertragsparteien den Vertrag außerordentlich, sind die bereits erbrachten Leistungen der LeadFactory anteilig bis zum Zeitpunkt der Kündigung zu vergüten, mindestens jedoch mit 10% des Netto-Auftragswertes. Mit der Bezahlung dieser Leistung erwirbt der Auftraggeber lediglich die Rechte an den bisher erbrachten Leistungen. Nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und dergleichen sind unverzüglich und kostenfrei der LeadFactory auszuhändigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Verfügbarkeit

Die LeadFactory gewährleistet eine Verfügbarkeit ihrer Systeme von 95% bezogen auf den Monat. Nicht in diese Zeit eingerechnet werden die für die Wartung der Systeme erforderlichen Unterbrechungen im angemessenen Rahmen sowie eine Unterbrechung aufgrund höherer Gewalt oder für die LeadFactory anderweitig nicht abwendbare Ursachen. Die Verfügbarkeit versteht sich als das Verhältnis von IST-Zeit (IZ) zu Soll-Zeit (SZ). Die Verfügbarkeit (in %) berechnet sich danach wie folgt: IZ/SZ * 100.

Rechteeinräumung des Auftraggebers

14.1
Der Auftraggeber überträgt der LeadFactory in Bezug auf alle von ihm bereitgestellten Inhalte die räumlich, zeitlich und inhaltlich für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte. Von dieser Rechteeinräumung umfasst sind insbesondere die Rechte auf Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung, Speicherung, sowie das Recht zur Einstellung in Datenbanken, das Bereithalten zum Abruf und das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung der Inhalte durch LeadFactory selbst sowie durch seitens LeadFactory beauftragte Dritte.
14.2
In Bezug auf Download-Angebote (bspw. Webcasts, Webvideo, Whitepaper) räumt der Auftraggeber der LeadFactory im Interesse einer umfassenden Vermarktung seiner Inhalte zusätzlich das Recht ein, die Inhalte an Dritte zur Bereithaltung im Internet entgeltlich oder unentgeltlich zu lizenzieren oder die Inhalte für weitere Angebotsformen (z.B. eBooks) zu verwenden.
14.3
Die LeadFactory ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenz auf den LeadFactory Webseiten zu veröffentlichen. Diese Berechtigung bleibt auch nach Beendigung der Vertragsbeziehungen erhalten. Auf Anfrage stellt der Auftraggeber der LeadFactory unentgeltlich ein hierfür geeignetes Logo zur Verfügung. Die LeadFactory ist berechtigt, im Rahmen von Kampagnen auf allen Informationsmitteln und bei sämtlichen Maßnahmen auf sich hinzuweisen, ohne dass dem Auftraggeber dafür Ansprüche entstehen.

Vergütung, Zahlungsbedingungen, Verzug

15.1
Kostenvoranschläge und Angebote der LeadFactory sind unverbindlich.
15.2
Die Vergütung für die Leistung der LeadFactory ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag.
15.3
Bei einer Vergütung aufgrund von vereinbarten Zielwerten (z.B. Klickraten) sind Grundlage der Abrechnung ausschließlich die von der LeadFactory ermittelten Werte. Der Auftraggeber unterlässt jeden Versuch, die Vergütung dadurch zu beeinflussen, dass er selbst oder durch Dritte und/oder durch technische Hilfsmittel die Anzahl der vergütungsrelevanten Daten, insbesondere die Anzahl der generierten Klicks, manipuliert. Solche Klicks werden nicht vergütet; entsprechendes Verhalten wird zur Anzeige gebracht.
15.4
Soweit nicht schriftlich ausdrücklich anders vereinbart, entsteht der Zahlungsanspruch der LeadFactory für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die LeadFactory ist berechtigt, noch vor Leistungserbringung zur Deckung ihres Aufwandes angemessene Vorschüsse zu verlangen (bspw. für Kosten für Redakteure). Alle Leistungen der LeadFactory, die nicht ausdrücklich durch die vertraglich vereinbarte Vergütung abgegolten sind, werden gesondert berechnet.
15.5
Abweichungen von bis zu +/- 5 Prozent von der vertraglich vereinbarten Vergütung gelten als genehmigt. Bei Abweichungen darüber hinaus, wird die LeadFactory den Auftraggeber auf höhere Kosten hinweisen. Die neue Vergütung gilt als vom Auftraggeber genehmigt, wenn er nicht binnen 10 Tagen nach dem Hinweis durch die LeadFactory schriftlich widerspricht.
15.6
Soweit nicht abweichend schriftlich vereinbart, ist der von dem Auftraggeber zu zahlende Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungstellung zur Zahlung fällig. Bei Zahlungseingang innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungstellung wird ein Skonto von 2 % des Netto-Rechnungsbetrages gewährt.
15.7
Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug oder wird ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers gestellt, kann die LeadFactory die weitere Ausführung laufender Aufträge bis zur vollständigen Bezahlung zurückstellen, bereits veröffentlichte Kampagnen entfernen und für die restliche Durchführung der Kampagnen eine angemessene Vorauszahlung verlangen.

Abtretung, Aufrechnung

16.1
Eine Abtretung von Ansprüchen des Auftraggebers bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die LeadFactory.
16.2
Der Auftraggeber kann gegenüber Ansprüchen der LeadFactory nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

Mängelgewährleistung durch die LeadFactory

17.1
Die LeadFactory gewährleistet die nach Maßgabe der Auftragsbestätigung übliche Beschaffenheit und Veröffentlichung der Kampagne unter Beachtung der von dem Auftraggeber gemäß vorstehenden Regelungen ordnungsgemäß übermittelten Daten. Dem Auftraggeber für die Live-Schaltung der Kampagne übergebene Leistungen der LeadFactory gelten als vom Auftraggeber akzeptiert, wenn er nicht innerhalb von 48 Stunden nach Übergabe unter Angabe von Gründen schriftlich (E-Mail, Fax ausreichend) widerspricht.
17.2
Entspricht die Veröffentlichung einer Kampagne aufgrund eines von der LeadFactory zu vertretenden Umstandes nicht der geschuldeten Beschaffenheit, hat der Auftraggeber Anspruch auf Verlängerung des Veröffentlichungszeitraums oder eine unverzügliche Ersatzschaltung in einem vergleichbaren Umfeld. Eine Verpflichtung der LeadFactory zur Verlängerung oder Ersatzschaltung besteht jedoch nicht.
17.3
Ist die Verlängerung des Veröffentlichungszeitraums für den Auftraggeber unzumutbar oder schlägt diese fehl, bzw. verweigert die LeadFactory die Ersatzschaltung ernsthaft und endgültig, hat der Auftraggeber ein Recht auf Rückgängigmachung des betroffenen (Teil-)Auftrages oder Zahlungsminderung in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde.
17.4
Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten.

Haftung der LeadFactory

18.1
Die LeadFactory ist für Inhalte des Auftraggebers oder Dritter, für Schäden oder sonstige Störungen, die auf der Fehlerhaftigkeit oder Inkompatibilität der Inhalte oder Werbeflächen beruhen, sowie für Schäden, die auf Grund der mangelnden Verfügbarkeit oder der einwandfreien Funktionsweise des Internets entstanden sind, nicht verantwortlich.
18.2
Im Rahmen von performance-basierter Abrechnung (bspw. bei vereinbarten Zielwerten / Klickraten) ist die LeadFactory zum Teil auf die richtige Implementierung und Funktionsweise von Tracking-Modulen auf Seiten des Auftraggebers angewiesen. Die LeadFactory haftet nicht für Schäden, die auf missbräuchlicher oder unsachgemäßer Nutzung von Tracking-Modulen durch den Auftraggeber oder Dritte beruhen, insbesondere nicht für fehlerhaftes Tracking, das auf unrichtigen oder verfälschten Angaben des Auftraggebers oder Dritter beruht. Trotz großer Sorgfalt bei der Programmierung abrechnungsrelevanter Software (z.B. von Tracking-Modulen) und durchgeführten Tests kann die LeadFactory keine Haftung für deren uneingeschränkte und fehlerfreie Funktionsfähigkeit in allen Umgebungen übernehmen, da insoweit Kompatibilitätskonflikte nicht ausgeschlossen werden können.
18.3
Die LeadFactory haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die LeadFactory selbst, durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung begrenzt auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. Darüber hinaus ist eine Haftung der LeadFactory ausgeschlossen. Insbesondere mittelbare Schäden werden nicht ersetzt.

Für die Fälle der anfänglichen Unmöglichkeit haftet die LeadFactory nur, wenn ihr das Leistungshindernis bekannt war oder die Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht, es sei denn, es handelt sich dabei um eine Kardinalpflicht.

18.4
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für die Haftung für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes sowie für schuldhaft verursachte Körperschäden (Leben, Körper, Gesundheit).
18.5
Soweit die Haftung der LeadFactory ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
18.6
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verjähren in einem Jahr.

Datenschutz

19.1
Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, (insbesondere personenbezogene) Daten aus den seitens der LeadFactory erbrachten Leistungen, insbesondere aus ausgelieferten Werbemitteln, über den vertraglich vorgesehenen Zweck hinaus, zu speichern, zu übermitteln und auszuwerten oder in sonstiger Weise zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen.
19.2
Für den Fall, dass der Auftraggeber Daten aus der Schaltung von Werbemitteln durch die LeadFactory gewinnt oder sammelt, ist er für die Einhaltung der wettbewerbsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere in Bezug auf das Telemediengesetz (TMG) sowie das Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), verantwortlich.

Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die LeadFactory behält sich das Recht vor, diese AGB von Zeit zu Zeit anzupassen. LeadFactory teilt dann die vorgenommenen Änderungen mit. Diese Änderungen gelten als genehmigt, wenn


diesen Änderungen ausdrücklich zugestimmt wird, oder

diesen Änderungen nicht binnen 4 Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung in Textform (z.B. E-Mail, Fax) widersprochen wird, wobei die LeadFactory in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf die Folge eines unterbliebenen Widerspruchs hinweisen wird.

Schlussbestimmungen

21.1
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der LeadFactory.
21.2
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

(Stand 12/2012)